Die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet am Sonntag, 2. Februar 2025.
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Wir haben hier also einen riesigen Hebel, um etwas zu bewirken.
Wenn Du dauerhaft im Ausland lebst und nicht in Deutschland gemeldet bist, gibt es zwei Hauptwege, um Deine Wahlberechtigung sicherzustellen:
Für Deutsche, die nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben:
Für Deutsche mit persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland:
Allgemeine Informationen:
Jede Stimme ist entscheidend! Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch, egal wo auf der Welt Du Dich befindest.
Weitere Infos auch auf der Website des Bundestags.
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